Heilpraktiker/in für Psychotherapie in Berlin, wie wird man das?
Als Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie darf man im Grunde jedes psychotherapeutische Verfahren berufsmäßig (als Arbeit) oder gewerbsmäßig (gegen Geld) ausüben. Weil im Prinzip fast jeder Erwachsene Heilpraktiker werden kann, hat der Gesetzgeber einige kleine Hürden eingebaut.
Voraussetzungen
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- mindestens Hauptschule
- keine schwere Straftat
- so gesund und vor allem suchtfrei sein, dass man in der Lage ist, die Tätigkeit auszuüben
- Zahlung einer Verwaltungsgebühr (derzeit 350.- € in 2 Raten)
- Nachweisen durch eine Überprüfung, dass man keine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellt (das Heilpraktiker-Gesetz stammt aus dem Jahre 1939).
Anmeldung
Das Wichtigste ist zuerst die Anmeldung beim Bezirksamt, genauer beim zuständigen Gesundheitsamt. In Berlin sind für die Heilpraktiker-Überprüfung zwei Gesundheitsämter für alle Bezirke zuständig. Einmal das Gesundheitsamt Lichtenberg. Dies ist zuständig für folgende Bezirke:
- Mitte-Tiergarten-Wedding
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Prenzlauer Berg-Pankow-Weißensee
- Spandau
- Lichtenberg
- Reinickendorf
Wenn man in einem dieser Bezirke wohnt, muss man sich also an das Gesundheitsamt Lichtenberg wenden, und zwar an den Heilpraktikerbereich.
Gesundheitsamt Lichtenberg, Heilpraktiker-Bereich
Alfred-Kowalke-Str. 24
10315 Berlin
Tel: 90296-7508 (Frau Müller)
Tel.: 90296-7522 (Frau Barthel)
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Die Bewohner anderer Bezirke wenden sich an das Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg, Abteilung Heilpraktiker-Angelegenheiten. Hier die Daten:
Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg:
Rathausstraße 27, 10820 Berlin
Tel.: 90277-7271 u. -7276
Sprechzeiten
Di, Do 9.00-12.00 Uhr
In Brandenburg meldet man sich bei seinem örtlichen Gesundheitsamt an. Dieses leitet die Unterlagen nach Potsdam weiter, wo auch die Prüfung stattfindet.
Verfahren:
Man schreibt (am besten nach vorherigem Anruf, denn manchmal gibt es plötzliche Verfahrensänderungen) einen kurzen formlosen Antrag auf „Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ mit einer Begründung, etwa so wie ein Bewerbungsanschreiben. Es gibt auch Anmeldeformulare die man bei den Gesundheitsämtern downloaden kann (siehe Linkseite). Näheres sagt einem auch gern die freundliche Frau vom Gesundheitsamt. Nach einiger Zeit erhält man einen Brief, auf dem angekreuzt ist, was man noch an Unterlagen beibringen soll. Dies sind – entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen – vor allem folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Meldebescheinigung
- Schulabschlußzeugnis (mind. Hauptschule)
- Letztes Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung, Fachschule, Universität etc.
- Polizeiliches Führungszeugnis (keine schwere Straftat)
- Ärztliches Attest über Gesundheit und Suchtfreiheit (vom Hausarzt)
- Zahlung einer Schutzgebühr (wird später mit den 350.-€ verrechnet).
Wenn man das abgeschickt hat, erhält man einen Brief mit dem offiziellen Termin und dem Ort für die schriftliche Überprüfung sowie mit der Aufforderung zur Zahlung der ersten Hälfte der Prüfungsgebühr. Dann heißt es sich in Geduld zu üben. Es gibt eine Warteliste, auf die man sich setzen lassen sollte, wenn man eher drankommen möchte. Die offiziellen Wartezeiten betragen ein Jahr und manchmal länger, über Warteliste kann man ein halbes bis ein Jahr früher drankommen.
Prüfung:
Ganz offiziell ist es keine Prüfung, sondern eine Überprüfung. Einer Prüfung geht eine staatlich anerkannte Ausbildung voraus, was hier nicht der Fall ist. Dies hier ist lediglich eine Überprüfung der Kenntnisse – und der Person – eines Kandidaten. Übrigens: Hat man an einer Hochschule Psychologie studiert sollte man das beim ersten Kontakt sagen, unter Umständen bekommt man Prüfungsteile erlassen, vor allem, wenn man eine Pflichtprüfung Psychopathologie absolviert hat.
Schriftlicher Teil:
Die schriftliche Prüfung ist für alle Bundesländer, die sich an ihr beteiligen, gleich. Sie findet auch überall am selben Tag statt. Sie dauert 60 Minuten (exakt fünf Minuten gehen für Erklärungen drauf, so dass man auf 55 Minuten reine Arbeitszeit kommt – wir sind in Deutschland). In dieser Zeit muss man 28 Multiple-Choice-Fragen beantworten, hauptsächlich zu Themen aus der Psychopathologie, aber manchmal auch zum Heilpraktiker-Gesetz, zum Betreuungsrecht oder zu psychologischen Aspekten des Strafrechts (verminderte Schuldfähigkeit). Man muss 75% der Fragen richtig haben, also 21 Fragen, um die Prüfung zu bestehen
Man kann zwar nie genau wissen, wie die Fragen der kommenden Prüfung aussehen, es gibt allerdings genaue Erfahrungen, wie sie bisher ausgesehen haben. Und das Sachgebiet ist zwar groß, aber durchaus begrenzt.
Vor der Prüfung muss man sich unbedingt an einem dafür vorgesehenen Tisch registrieren lassen und dazu seinen gültigen Ausweis vorzeigen. Einfach kommen und mitschreiben reicht nicht. Während der Prüfung darf man nicht essen, nicht trinken und nicht auf die Toilette (man könnte ja z.B. den Telefonjoker machen). Für jede Frage gibt es immer nur eine einzige richtige Antwort, die mit einem bis drei Buchstaben bezeichnet wird. 14 Tage nach der Prüfung kann man die Lösungen auf der Website des Gesundheitsamts Ansbach einsehen. Man kann aber auch, wenn man an einem meiner Kurse teilgenommen hat, am Prüfungstag zur "Prüfungsparty" kommen: Fröhliches gemeinsames Fragebogenlösen. Ich garantiere: Die Stimmung ist auch ganz ohne Alkohol besser als auf dem Fussballplatz.
Mündliche Prüfung:
Hat man seine mindestens 21 Fragen richtig beantwortet, kommt nach einigen Wochen ein Brief mit dem Termin für die mündliche Überprüfung. Bei dieser Prüfung geht es nicht nur um das Wissen des Kandidaten, sondern auch darum, ob sie oder er in der Lage ist, Patienten mit schweren psychischen Störungen sachgerecht „aufzufangen“, weiterzuleiten und Gefahren entgegenzutreten. Daher spielen schwerere Erkrankungen und auch die rechtliche Materie eine größere Rolle. In der mündlichen Prüfung sitzt man mit 1 oder 2 Kandidaten zusammen. Die Prüfung dauert pro Kandidat 30 Minuten und gliedert sich oft in 2 Abschnitte, eine Rechtsfrage und eine psychopathologische Frage. Die Fragen stehen auf Karten, welche nach dem Zufallsprinzip gezogen werden. Bei den Rechtsfragen spielen vor allem folgende Gesetze bzw. Rechtsthemen eine Rolle:
- Betreuungsgesetz
- Gesetz für psychisch Kranke
- Heilpraktiker-Gesetz
- Berufsrechtliches Umfeld des Heilpraktikers
- Schuldunfähigkeit bzw. Maßregelvollzug
- Aufklärung über psychotherapeutische Antragsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen
Bei der mündlichen Prüfung gibt es geringfügige Unterschiede zwischen den Prüfungsämtern Tempelhof-Schöneberg, Lichtenberg und Brandenburg. Von den Anforderungen an den Wissensstoff her sind sie sich aber ähnlich.
Bestanden!
Wenn man die Prüfung bestanden hat darf man im Grunde jedes psychotherapeutische Verfahren anwenden. Man darf eine Praxis eröffnen und Geld für die Behandlung verlangen. Man darf aber vor allem zwei Dinge nicht:
- Man darf nicht rein körperliche Störungen behandeln oder mit körperlichen Mitteln psychische Störungen therapieren. Man darf ausschließlich psychotherapeutisch behandeln, also mit Gespräch und Übungen. Körperübungen zur Entspannung, Beeinflussung der Stimmung oder zum Herstellen bzw. Wiedererlangen einer früher erlebten Stimmungslage sind ok. Dabei darf man die Patienten auch anfassen. Man darf aber nicht: Massieren, Spritzen geben, Akkupunktur, Akkupressur oder Chiropraktik betreiben, Glieder einrenken etc. Man darf auch keine Medikamente verabreichen oder verordnen, auch keine homöopathischen Medikamente. Eine gute Tasse Tee zur Stimmungsauflockerung ist natürlich erlaubt...
- Man darf sich nicht Psychotherapeut oder Psychotherapeutin nennen. Dieser Titel ist geschützt durch das Psychotherapeuten-Gesetz. Offiziell heißt man "Heilpraktiker(in) eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie". Man darf aber seinen Namen nennen mit dem Zusatz „Psychotherapie nach HPG“, auch mit der Beschreibung des Verfahrens, das man anwenden möchte, also etwa „Martina Meyer, Gestalttherapie, Psychotherapie nach HPG“ oder auch "Martina Meyer, NLP-Therapeutin, Psychotherapie nach HPG", oder eben einfach "Manfred Müller, Psychotherapie nach HPG".In Tempelhof-Schöneberg wird man darauf hingewiesen, aus der Tätigkeitsbezeichnung solle hervorgehen, dass man nur psychotherapeutisch behandeln darf.
Nach bestandener Prüfung darf man die zweite Rate der Verwaltungsgebühr zahlen und bekommt die Zulassungsurkunde ausgehändigt. Die Zulassung kann einem nicht ohne weiteres wieder weggenommen werden. Was man hat, hat man also. Es sei denn, man begeht eine schwere Straftat oder verstößt in erheblichem Maße gegen die eben genannten beiden Auflagen.
Eigene Praxis und Krankenkassen:
Will man eine Praxis eröffnen, so muss man dies (kostenfrei) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen (nicht beim Senator!). Hier die Daten:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 310929
10639 Berlin
Tel.: 9012-5142
Sitz: Fehrbelliner Platz 1
Man darf über private Krankenkassen abrechnen, man mit der Kasse nicht direkt abrechnet sondern im Erstattungsverfahren. Man schreibt seinem Klienten eine Rechnung, und der lässt sich das Geld von der Krankenkasse erstatten. Die einzelnen Privatkassen erstatten Heilpraktikerhonorare unterschiedlich. Jede Kasse hat außerdem verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Erstattungen, Selbstbeteiligungen etc. (Infos bei den einzelnen Kassen).
Prüfungschancen:
Es haben z.B. in Tempelhof in der jüngeren Vergangenheit ca. 60 bis 80% der Prüflinge bestanden (von meinen Kursen aber viel mehr). Die Einstellung der Leute, die zur Prüfung gehen, hat sich geändert. Es hat sich rumgesprochen, dass man für die Prüfung systematisch und ernsthaft lernen muss. Einige schaffen das zwar auch allein, aber besser und mit letztlich viel weniger Aufwand an Ungewissheit und Nerven geht es in einem Vorbereitungskurs. Das ist nicht nur Werbung sondern eine schlichte Tatsache!
Viel Erfolg und eine gute Zeit wünscht
Thomas Rehork